Haftpflichtansprüche USA & Kanada

In Bezug auf Haftpflichtansprüche

  1. Im Zusammenhang mit der Beratung oder Beschäftigung mit US-amerikanischem und kanadischem Recht bzw. aus der Verletzung oder Nichtbeachtung US-amerikanischen oder kanadischen Rechts 
  2. wegen anwaltlicher Tätigkeitvor US-amerikanischen und kanadischen Gerichten; 
  3. die vor US-amerikanischen und kanadischen Gerichten wegen einer Tätigkeit als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geltend gemacht werden;

 gelten folgende zusätzliche Vereinbarungen:

  • Der Versicherer leistet höchstens gemäß Versicherungsschein vereinbarten Summen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
  • An der Summe, die vom Versicherungsnehmer aufgrund richterlichen Urteils oder eines vom Versicherer genehmigten Anerkenntnisses oder Vergleichs zu bezahlen ist (Haftpflichtsumme), wird der Versicherungsnehmer in jedem Schadensfall mit dem Anteil gemäß Versicherungsschein beteiligt.
  • Kosten im Sinne von Teil 1, A. § 4 werden abweichend von Teil 1 A. § 3 Abs. III Ziff. 5 auf die Versicherungssumme angerechnet.
  • Zu den US-amerikanischen Gerichten im Sinne dieser Bestimmungen zählen auch Gerichte in US-amerikanischen Territorien.